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Energiepreispauschale (EPP) – Das müssen Arbeitgeber beachten

300 Euro vom Staat – die gibt es ab September, um Verbraucher bei Strom- und Gaskosten zu entlasten. Als Arbeitgeber müssen Sie die EPP von einmalig 300 € mit dem Septembergehalt auszahlen.

Wenn wir die Lohnbuchhaltung für Sie erledigen, bereiten wir alles für Sie vor.

Achtung:  Alle notwendigen Informationen übermitteln Sie uns bitte bis zum 10.08.2022! 

Alles Wichtige zum Anspruch auf die EPP haben wir für Sie zusammengefasst:

arrow greenInformationen zur EPP
arrow greenBestätigung über 1. Dienstverhältnis

 

14.07.2022 Ihre euregioTAX