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Kann der Chef seinem Mitarbeiter für ein E-Dienstfahrzeug pauschal Stromkosten erstatten?

Die Erstattung der Stromkosten des Arbeitnehmers bei einem Dienstwagen führt grundsätzlich zu steuerfreiem Auslagenersatz gem. § 3 Nr. 50 EStG.

Allerdings muss dafür der Mitarbeiter genau nachweisen, wie hoch seine Kosten für das Laden tatsächlich sind. Dies ist in der Praxis mit einem enormen Aufwand verbunden. Daher hat das BMF eine Vereinfachungsregel geschaffen.

Zur Vereinfachung des Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Dienstwagens (nur Pkw), können folgende monatliche Pauschalen typisierend zugrunde gelegt werden:

  • mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
    - 30 € für Elektrofahrzeuge
    - 15 € für Hybridelektrofahrzeuge
  • ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
    - 70 € für Elektrofahrzeuge
    - 35 € für Hybridelektrofahrzeuge

Beispiel:
Mitarbeiter A bekommt einen Elektro-Pkw als Dienstwagen im Jahr 2024 von seinem Arbeitgeber gestellt. Der Chef stellt keine elektrische Lademöglichkeit oder eine Stromtankkarte dem Mitarbeiter zur Verfügung. Ein Aufladen mit Strom findet ausschließlich mit privaten Strom statt. In welcher Höhe kann der Chef eine pauschale Erstattung dafür gewähren?

Lösung: Da A keine Lademöglichkeit bei seinem Chef hat, kann eine steuerfreie Erstattung von 70 € pauschal gewährt werden.
Quelle: NWB YAAAH-39264

21.11.2023 Renate Pingel, Steuerberaterin