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Mandanten Info-Brief Februar 2023

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ab 2023 wird das Arbeiten im Homeoffice steuerlich attraktiver
Das überarbeitete Jahressteuergesetz 2022 sieht noch einmal einige Verbesserungen bei der Home-office-Pauschale und beim häuslichen Arbeitszimmer vor. Grund genug, auf diese Verbesserungen ab 01.01.2023 einen genauen Blick zu werfen.

Fragestellungen zum häuslichen Arbeitszimmer bleiben weiterhin ein dauerhaftes Thema
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich einen Fall entschieden, bei dem eine Arbeitnehme-rin aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen den von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz nicht an allen Werktagen nutzen kann.

Auch Studierende/und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreispauschale i. H. von 200 Euro.
Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass die Berechtigten am 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert bzw. an einer Berufsfachschule angemeldet sind.

Seit dem 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten
Durch das Gesetz werden private Verkäufe an das Finanzamt gemeldet. Jedem, der über entspre-chende Plattformen handelt, sollte bewusst sein, dass über die Meldepflichten ein noch genauerer Abgleich mit den erklärten Umsatzgrößen durch die Finanzverwaltung möglich ist.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Freundliche Grüße
Ihre euregioTAX

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