Müssen Gewinne beim Online-Poker versteuert werden? Ist das Zocken ein Gewerbe?
Darüber entschied nun der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22.02.2023 – X R 8/21– und stellte Abgrenzungskriterien zwischen Profis und Hobbyspielern auf.
Streit um Besteuerung von Gewinnen aus Online-Pokerspiel
Ein Mathe-Student hatte 2007 mit dem Online-Pokerspiel (in der Variante „Texas Hold´em/Fixed Limit“) begonnen. Ausgehend von kleinen Einsätzen und Gewinnen steigerte er seine Einsätze allmählich. Auch seine Gewinne stiegen erheblich an. Im Streitjahr 2009 erzielte er einen Gewinn von über 80.000 EUR, der in den Folgejahren weiter anstieg.
Allein im Zeitraum von Juli bis Dezember 2009 belief sich seine registrierte Gesamtspielzeit auf 673 Stunden. Das FG Münster würdigte den Sachverhalt dahin gehend, dass der Student ab Oktober 2009 gewerblich tätig gewesen sei und der von Oktober bis Dezember 2009 erzielte Gewinn von rund 60.000 EUR somit der Einkommensteuer unterliege. Dies hat der BFH nun bestätigt und dabei an frühere Entscheidungen zum Pokerspiel in Form von Präsenzturnieren und in Casinos angeknüpft.
Poker ist in einkommensteuerlicher Hinsicht kein reines Glücksspiel, sondern auch durch Geschicklichkeitselemente gekennzeichnet. Dies gilt auch beim Online-Poker, selbst wenn dort kein persönlicher Kontakt zu den Mitspielern möglich ist.
Abgrenzung zwischen Hobbytätigkeit und gewerblichem Handeln
Aber nicht jeder Pokerspieler unterliegt der Einkommensteuer. Für Freizeit- und Hobbyspieler handelt es sich um eine private Tätigkeit, bei der sich Gewinne und Verluste steuerlich nicht auswirken.
Die Grenze zu einer gewerblichen Tätigkeit als Berufsspieler ist fließend und wird anhand von Indizien bewertet, wie beispielsweise:
- Die Planmäßigkeit des Handelns durch das Anwenden gesammelter Erfahrungen und der Anzahl der getätigten Spiele
- Einkommenserzielungsabsicht durch Ausnutzung eines Marktes
- Der Umfang des investierten Geld- und Zeitbudgets
Damit Hobbyspieler nicht ungewollt zu Steuerhinterziehenden werden, sollten sie bei regelmäßigen Gewinnen überprüfen lassen, ob das noch als Hobby zählt.
04.09.2023 Renate Pingel, Steuerberaterin