Steuerentlastung für Angehörige von Pflegebedürftigen
Der Gesetzgeber möchte Pflegenden steuerlich stärker entlasten und hat deshalb Anfang des Jahres die bisherigen gesetzlichen Regelungen grundlegend überarbeitet und belohnt die persönliche, unentgeltliche Fürsorge mit dem sogenannten Pflege-Paus
Weiterlesen: Neuregelung des Pflege-Pauschbetrags ab VZ 2021